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Klage am Arbeitsgericht Wiesbaden - Teilerfolg!

Am 25. Januar 2022 ist es endlich soweit, nach Monaten der Verschleppung durch fadenscheinige Einwände der Anwälte der Malerkasse steht fest:

 

Ja, das Arbeitsgericht Wiesbaden ist für unsere Auskunftsklage über die Verwendung unserer Pflichtbeiträge zuständig!

 

Ein wichtiger Teilerfolg, doch was wollen wir genau? Wir wollen wissen, was wird genau mit unseren Pflichtbeiträgen finanziert. Aus öffentlichen Stellungnahmen der Malerkasse ist hier leider wenig zu erfahren, denn eins steht fest: ein großer Teil unserer Pflichtbeiträge kommt nicht bei unseren Mitarbeitern an!

 

Die Klage vertritt nicht nur den AMLD e.V., Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern stellvertretend alle Maler in Deutschland(außer das Saarland). Es bleibt spannend.