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bAV vs. ZVK Maler

 

Betriebliche Altersvorsorge

mit Hilfe des Betriebes für die Rente sparen

 

Unter einer betrieblicher Altersvorsorge (kurz bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Betrieb. Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Chef die Beiträge zur späteren Rente. Arbeitnehmer können aber auch einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einsetzen (Entgeltumwandlung). Für Beträge bis zu 276 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 552 Euro keine Steuern. Dank zweier Gesetzesänderungen 2018 und 2019 lohnt sich das arbeitnehmerfinanzierte Modell mehr als zuvor: Der Chef muss den Beitrag nun bezuschussen und auf monatliche Renten über 160 Euro fallen weniger Abgaben an. Betriebsrenten müssen später versteuert werden. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen den vollen Beitrag zur Kran­ken­ver­si­che­rung nur noch für den Teil der Rente, der den Freibetrag von monatlich knapp 160 Euro übersteigt.

Arbeitnehmer nehmen alle Eingezahlten Beiträge beim Betriebs oder Berufswechsel vollumfänglich mit in den neuen Betrieb.

So sollte es sein! Jeder kann einzahlen, die Höhe der Zahlung entscheiden bzw. was nach   Ausscheiden aus dem Berufsleben ausgezahlt wird. Es gibt Rentengarantien.

 

Zusatzversorgungskasse(ZVK) Maler ein fragwürdiges System

 

Das System ist undurchschaubar für viele Handwerksmeister und auch für die Arbeitnehmer. In das System der Malerrente muss jeder Malerbetrieb für seine Angestellten einzahlen. Der Beitrag beträgt 2% vom Bruttogehalt jeden Mitarbeiters, egal ob Sekretärin, Hausmeister, Putzfrau oder Maler. Es gibt keine Garantie das nach Ausscheiden aus dem Berufsleben tatsächlich eine Rente gezahlt wird.

 

Viele Voraussetzungen für die Malerrente sind sehr zweifelhaft:

Innerhalb der letzten 7 Jahre vor Renteneintritt muss der Maler mindestens 60 Monaten im Malerhandwerk arbeiten. Bei Tod des Arbeitnehmers gibt es keine Leistungen an die Hinterbliebenen, das Kapital fällt hier an die Malerkasse. Bei Berufswechsel fällt meist das gesamte Kapital an die Malerkasse.

 

Um was geht es hier?

 

·         Je Maler wird etwa 50,-€/im Monat in die Malerrente eingezahlt (2% vom Brutto)

 

·         Die Malerrente kostet somit etwa 600,-€/Jahr je Mitarbeiter

 

·         In 47 Berufsjahren müsste der Betrieb je Maler ca. 28.500 Euro an die Malerkasse zahlen

 

·         Bei 122.000 Malern in Deutschland sind das über 73 Mio € im Jahr

 

·         Bei einem Schnellvergleich  der Malerrente mit einer Betrieblichen Altersvorsorge ergäbe 50,-€  Monatsbeitrag eine Bruttorente von über 100,-€/Monat bei umfängliche Rentengarantien.

 

 

·         Bei Renteneintritt bringt die Malerrente zwischen 0 und 80,-€/Monat vorausgesetzt es sind alle Vorbedingungen erfüllt und es können bei Antragsstellung alle Beschäftigungszeiten nachgewiesen werden.